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Bafög

1. BAföG – Was ist das überhaupt?

 

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieses Gesetz existiert seit dem 1. September 1971 und unterstützt Schülerinnen und Schüler oder Studentinnen und Studenten während ihrer Ausbildung mit einem monatlichen Beitrag, mit dem Ziel mehr Chancengleichheit zu schaffen.

 

2. Wer kann BAföG beantragen?

 

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass jeder Schüler oder Student die Möglichkeit besitzt einen Antrag auf Unterstützung zu stellen. Jedoch ist die Förderung durch den Staat an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die dich, deine Eltern oder eventuell deinen Lebenspartner betreffen. Zudem richtet sie sich primär nach der Bedürftigkeit.

 

  1. 2.1 Persönliche Voraussetzungen

     

a) Einkommen:

Die Summe aller positiven Einkünfte, also deines Verdienstes, darf 450 Euro Brutto (ca. 290 Netto) im Monat nicht überschreiten. Monatliche Beträge durch Stipendien bleiben bis 300 Euro unberücksichtigt. Außerdem werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Eventuelles Kindergeld wird ebenfalls nicht angerechnet.

 

b) Vermögen:

Der Wert aller Gegenstände (Auto, Eigentumswohnung, Sparguthaben usw.), die dir gehören, darf 7500 Euro nicht übersteigen.

 

c) Alter:

Die Altersgrenze liegt bei der Aufnahme einer Ausbildung bei 30 Jahren. Für Masterstudiengänge beträgt sie 35 Jahre.

 

2.2 Voraussetzungen deiner Eltern

  1.  

Bei den Freibeträgen deiner Eltern ist die Frage wichtig, ob sie verheiratet oder geschieden sind. Der Freibetrag ist die Höhe bis der das monatliche Einkommen deiner Eltern anrechnungsfrei, also unberücksichtigt bleibt.

  • Einkommen verheirateter: 1715 Euro Netto monatlich

  • Einkommen getrennt lebender: 1145 Euro Netto monatlich

Falls deine Eltern oder ein Elternteil selbstständig sind, werden seine Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben oder Sozialpauschalen als Einkommen betrachtet. Falls du davon betroffen bist, informiere dich aber noch einmal im Detail.

 

3. Wie viel erhalte ich im Monat und wie lange werde ich unterstützt?

 

Ledige Schüler/Studenten, die keine Kinder haben und auswärts wohnen, werden monatlich mit 649 Euro unterstützt. Dagegen erhalten diejenigen, die bei ihren Eltern wohnen, 451 Euro im Monat. Wenn du deine Sozialversicherungsbeiträge selbst trägst wirst du zusätzlich mit 86 Euro bezuschusst. Abweichungen sind möglich. Deine Unterstützung beginnt mit dem Beginn der Ausbildung und endet entweder nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung, eines Abbruches oder nach erreichen der Förderungshöchstdauer. Letztere ist individuell in den jeweiligen Hochschulgesetzen oder den Prüfungsordnungen festgelegt. Zudem kannst du auch während der Ausbildung den Antrag stellen, wenn sich zum Beispiel die Einkommensverhältnisse deiner Eltern geändert haben.

 

4. Wie viel muss zurückgezahlt werden?

 

Der monatliche Betrag setzt sich je zur Hälfte aus einem Darlehen und einem Zuschuss zusammen. Den Darlehensbetrag, also nur die Hälfte, muss du in monatlichen Raten von mindestens 105 Euro innerhalb von 20 Jahren an das Bundesverwaltungsamt zurückzahlen.

Die erste Rate muss fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer bezahlt werden. Die Grenze für zurückzuzahlendes Darlehen liegt derzeit bei 10 000 Euro. Auch hier sind Ausnahmeregelungen möglich.

 

5. Sonderfälle

 

Wie bei staatlichen Anträgen üblich, gibt es auch beim BAföG zahlreiche Ausnahmen und Sonderfälle wie zum Beispiel besondere Regeln bei einem Studium im Ausland, nach einer Heirat oder weitere Zuschüsse, wenn du während deines Studiums Mutter oder Vater wirst. Diese Ausnahmen hier zu verdeutlichen wäre zu aufwendig. Wenn dich also ein Punkt tangiert, informiere dich bitte genauer bei den unten genannten Stellen.

 

6. Hinweise zum Antrag

 

Studierende an Universitäten richten ihren Antrag an die Ämter für Ausbildungs-förderung bei den Studentenwerken. Für Auszubildende oder Fachhochschüler muss der Antrag bei dem Amt gestellt werden, das für den Bezirk zuständig ist, in dem sich die Ausbildungsstätte befindet.

Seit 2016 können die Anträge online ausgefüllt und beantragt werden. Auf den jeweiligen Internetseiten erfährst du, welche Dokumente du benötigst.

 

7. Weitere Informationsmöglichkeiten

 

Hier kannst du dich noch einmal genauer über einzelne Punkte informieren oder berechnen, ob du für die Förderung in Frage kommst. Falls nicht, findest du hier auch alternative Unterstützungsmöglichkeiten.

 

Stand: 15.11.16

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Anlage 1 – Beispiele

 

Unter folgenden Link erhältst du diverse Beispielspielrechnungen anhand verschiedener Lebenssituationen. Sie helfen dir zur Visualisierung.

https://www.bafög.de/de/beispiele-183.php

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Anlage 2 – Auszug aus dem BAföG-Antrag

Anlage 3 – Schaubild über die verschiedenen Ausbildungsstätten

Hochschul-

studium

Schulische 

Berufsausbildung

Abendschule

und 

Kollegs

Förderungsfähige Ausbildungen nach dem

Bafög

Weiterführende

Schulen

(hier genauere 

Bestimmungen)

​

Fachoberschule,

Höhere Fachhochschule

und Akademien

​

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Quellen

Literatur:

 

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst (Hg.), Studien- & Berufs-wahl 2015/2016, Meramo, Nürnberg 2015

 

Internetquellen:

 

https://www.bafög.de/de/allgemeine-infos-367.php,

https://www.bafög.de/de/foerderungsarten-und-foerderungshoehe-373.php

https://www.bafög.de/de/rechtsgrundlagen-203.php

https://www.bafög.de/de/alle-antragsformulare-432.php

https://www.bafög.de/de/bundesausbildungs--foerderungsgesetz---bafoeg-204.php

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen-eltern-ehegatte.php

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/

https://www.studentenwerke.de/de/content/voraussetzungen-f%C3%BCr-baf%C3%B6g

 

für alle Dateien gilt: Zugriff am 03.11.2016

 

Projektarbeit von Tim Heidler, 15. November 2016

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