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Hartz IV

Wer kann Hartz IV beantragen?

  • Personen zwischen 15 und 67

  • Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

  • hilfebedürftige und erwerbsfähige Personen, das bedeutet, dass man mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann ohne dabei von einer Krankheit oder Behinderung eingeschränkt zu werden, das Einkommen allerdings nicht ausreicht um den Lebensunterhalt zu finanzieren

 

Wo und wie reicht man den Antrag ein?

  • persönlich beim Jobcenter im Wohnort

  • Informationen kann man auch bei der Agentur für Arbeit erhalten

  • bei der Antragsstellung das Formular „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ ausfüllen

 

Außerdem sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis

  • Mietvertrag

  • Nachweis über die Heizkosten

  • Nachweis über sonstige monatliche Nebenkosten

  • Kontoauszüge der letzten 6 Monate

 

Wenn Wohnungs- oder Kapitaleigentum vorliegt, sind zudem folgende Unterlagen vorzulegen:

  • bestätigter Kaufvertrag der Immobilie

  • Nachweis über Zinsbelastungen und Nebenkosten der Immobilie

  • Nachweis über den aktuellen Verkaufswert der Immobilie

  • Nachweis über die aktuelle Restschuld

  • Nachweis über Höhe der Mieteinnahmen

  • Nachweis über Kapitallebensversicherung

  • Nachweis über sonstiges Kapitaleigentum, wie z.B. Aktien, Wertpapiere, Festgeldkonto, Sparbuch

 

Warum ist es nötig so viele Unterlagen darzulegen und einzureichen?

Ohne Eigentum:

  • um sich auszuweisen (Personalausweis)

  • Jobcenter muss die genauen Geldbeträge wissen, da Miete, Heizkosten und sonstige Nebenkosten, z.B. Stromkosten vom Jobcenter bezahlt werden

  • Wichtig: damit die Kosten übernommen werden muss das Formular „Anlage KdU“ ausgefüllt werden

  • nach Antragsstellung werden die Kosten vom Sachbearbeiter überprüft

  • entscheidet er sich dazu, dass die Kosten zu hoch sind, ist der Antragssteller dazu verpflichtet, sie zu senken oder in eine günstigere Wohnung zu ziehen

  • man hat aber die Möglichkeit einen Antrag auf eine befristete Übernahme der Kosten zu stellen, der sich auf 6 Monate beläuft

  • in der Zeit ist man dazu verpflichtet die Kosten zu senken

 

Mit Eigentum:

  • die oben genannten Unterlagen sind vorzulegen, weil entschieden werden muss ob der Antragssteller verwertbares Vermögen besitzt

  • wenn er verwertbares Vermögen besitzt muss er davon zunächst seinen Lebensunterhalt finanzieren

  • vorher ist kein Hartz IV Antrag möglich

 

Alle Unterlagen sind aber auch wichtig, um den persönlichen Hartz IV Regelsatz zu bestimmen.

 

Doch was ist ein Hartz IV Regelsatz und wie wird er berechnet?

  • es ist das Geld, was man normalerweise in einem Monat bekommt, wenn man Hartz IV bezieht und dem Antrag stattgegeben wurde

  • er ist abhängig vom Einkommen des Antragsstellers

 

Als Einkommen zählt z.B. folgendes:

  • Krankengeld

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • Unterhaltsleistungen

  • Eltern- und Kindergeld

 

Der Regelsatz hängt auch von den Lebensumständen der Person ab,denn...

… lebt man alleine erhält man nur Geld für sich

… lebt man aber in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhält die Person zusätlich zu dem eigenen Geld noch etwas für die Personen die in der Bedarfsgemeinschaft leben, wie z.B. Kinder

 

Ein Beispiel, wie Geldleistungen im Rahmen von Hartz IV berechnet werden:

 

Eine 4-köpfige Familie lebt in einer Wohnung bei der die monatlichen Nebenkosten 400€ betragen. Die monatlichen Nebenkosten werden vom Jobcenter übernommen. Allerdings erhält die Familie 2 mal

364€, da sie in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, in der die Eltern beide volljährig sind und Hartz IV beziehen. Dazu kommen 1 mal 237€, da sie ein Kind zwischen 0 und 6 Jahren haben, sowie 1 mal 270€ für das Kind zwischen 6 und 14 Jahren.

Das bedeutet, dass die Familie 1235€ nur durch Hartz IV erhält. Davon müssen sie einen Monat ihren Lebensunterhalt bezahlen. Die monatlichen Nebenkosten allerdings nicht. Nicht zu vergessen sind dabei andere Einkommen, wie z.B. das Kindergeld.

 

Man kann also sagen,dass eine 4-köpfige Familie rund 1500€ pro Monat zur Verfügung hat. Davon müssen sie ihren Lebensunterhalt, also Nahrung, Kleidung, Wohnungsinstandhaltung, Bildung etc. bezahlen. Bedenkt man dabei, dass auch sonst noch unerwartete Nebenkosten entstehen können, hat eine Familie am Ende des Monats kaum noch Geld über.

Zum Vergleich:

Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Teilzeitarbeitsnehmers liegt bei 2017€. Das eines Vollzeitarbeitnehmers bei 4167€ ( 2. Quartal 2016 ).

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