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Führungszeugnis


Spitzname: „Polizeiliches Führungszeugnis“
Bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraftist oder nicht
Dokumentenart: Gedruckte Urkunde auf grünemSpezialpapier
Erteilungsalter: ab 14 Jahren
Entstehungsort: Bundesamt für Justiz in Bonn
Ort des Antrags: Persönlich bei der örtlichen Meldebehörde ihrer Stadt melden
Jederzeit online zu erwerben unter:www.bundesjustizamt.de
Nicht zu vergessen: Personalausweis/ Reisepass
Kosten:13,00€
Bearbeitungsdauer: ca. 1-2 Wochen
Gültigkeit: Entscheidung liegt beim Arbeitgeber bzw. bei der Behörde → in der Regel 3 Monate nach der Erteilung
Weitere Arten von Führungszeugnissen:
1. Privatführungszeugnis → dient privaten Zwecken wie z.B. der Vorlage beim Arbeitgeber
2. Behördliches Führungszeugnis → enthält strafrechtliche und Entscheidungen von Verwaltungsbehörden
3. Erweitertes Führungszeugnis → wird benötigt wenn man im Kinder- und Jugendbereich tätig werden will
4. Europäisches Führungszeugnis → wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen EU-Mitgliedstaates erteilt und weist auf Vorbestrafungen hin

Quellen:
1. https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html (15.11.2016)
2.https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html;jsessionid=6BBDDD5CED61AA455274148346B38910.1_cid377( 15.11.2016)
3. http://www.aktiv-online.de/ratgeber/detailseite/news/was-im-fuehrungszeugnis-stehtund-wofuer-man-es-braucht-6517( 15.11.2016)

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Verfasst von Nadine Anton Reginold

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