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Versicherung

Versicherungen:

Versicherungen sind sicherlich ein Thema, mit dem man sich als Schüler noch nie auseinandergesetzt hat bzw. sich noch nie auseinandersetzen musste. Doch je näher der Schulabschluss rückt und je mehr Gedanken man sich über seine (berufliche) Zukunft macht, desto mehr Fragen werden in diesem Bereich auftreffen. Da es unzählige Versicherungen und Versicherungstypen gibt, wollen wir in diesem Abschnitt kurz über die wichtigsten Versicherungen informieren, die man nach seinem Schulabschluss benötigt. Dabei handelt es sich um folgende Pflichtversicherungen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung. Da diese Informationen nur einen allgemeinen Überblick über die Versicherungsverhältnisse geben, solltest du im Zweifelsfall deine Eltern oder anderer Vertrauenspersonen zu Rate ziehen. Zusätzlich solltest du dich über das breite Angebot der Versicherungsanbieter informieren.

Krankenversicherung:

Die Krankenversicherung versichert ihre Mitglieder gegen das Risiko von Krankheiten und deren Folgen. Ihre Aufgabe ist es laut Sozialgesetzbuch, die „Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern”.                         

 Es gibt die gesetzliche- und die private Krankenversicherung. Wenn mindestens ein Elternteil von dir in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, bist du in der Regel innerhalb der Familienversicherung bis zu deinem 18. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Diese Familienversicherung kann bis zum 23. Lebensjahr verlängert werden, wenn du nach dem Erreichen deines 18. Lebensjahres nicht unmittelbar erwerbstätig bist (die Grenze liegt dabei bei einem monatlichen Einkommen von 450 € bei Minijobbern (Stand 2016)). Für Privatversicherte gelten andere Regelungen, je nachdem was für Leistungen mit der Privaten Krankenversicherung vereinbart wurden.

Nach deinem Schulabschluss variieren die unterschiedlichen Versicherungsregelungen, je nachdem, welche Richtung du einschlägst.

 

Studium:

Solltest du dich dazu entscheiden zu studieren, kann deine Familienversicherung bis zu deinem 25. Lebensjahr verlängert werden, wenn du monatlich nicht mehr als 450 € verdienst (Stand 2016). Überschreitet dein Einkommen als Student monatlich 450 € bleibst du nur dann familienversichert, wenn es sich um ein unregelmäßiges Einkommen handelt, wie etwa bei einem Semesterferienjob. Die Dauer eines solchen Ferienjobs ist dabei auf maximal 2 Monate beschränkt. Falls dein Einkommen als Student regelmäßig die Einkommensgrenze von 450€ überschreitet, musst du deine Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten hierfür einen einheitlichen Studententarif an, der aus einem Grundbeitrag von 61,01€ (Stand 01.01.2015) und einem Zusatzbetrag (ca. 20€; individuell nach Krankenkasse) besteht.  

 

Ausbildung:

Solltest du dich für eine Ausbildung entscheiden, bleibst du ebenfalls bis zu deinem 25. Lebensjahr familienversichert, wenn du kein Entgelt erhältst.                 

Wenn du ein Entgelt erhältst, hast du keinen Anspruch mehr auf die Familienversicherung und musst deine Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung selber zahlen. Die gleiche Regelung gilt, falls du ein FSJ (freiwilliges soziales Jahr), ein FÖJ (freiwilliges ökologisches Jahr) oder ein Bundesfreiwilligendienst beginnst.

 

Auslandsjahr:

Wenn du planst nach dem Abi eine Auszeit im Ausland zu verbringen, solltest du eine Auslandskrankenversicherung abschließen, wenn du dich außerhalb der EU aufhältst. Diese Auslandskrankenversicherung gilt für 6 Wochen. Für einen längeren Aufenthalt solltest du eine Reisekrankenversicherung abschließen, da ansonsten eventuelle Leistungen, die ein Arzt im Ausland für notwendig erachtet und die nicht den deutschen Leistungen entsprechen, nicht von deiner Krankenversicherung abgedeckt werden.

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Pflegeversicherung: 

Die Pflegeversicherung versichert ihre Mitglieder gegen das Risiko pflegebedürftig zu werden. Im Fall der Pflegebedürftigkeit zahlt die Pflegeversicherung an Angehörige oder Pflegedienste, damit der Betroffene versorgt werden kann. Dabei erfolgt die Leistung der Pflegeversicherung nach den Stufen der Pflegebedürftigkeit. Je höher eine betroffene Person in den Pflegestufen eingestuft wird, desto mehr Leistungen erhält die betroffene Person. Diese Leistungen können Geldzahlungen oder Sachleistungen eines Pflegedienstes umfassen.                                                                                                                               Die Pflegeversicherung wird meist mit der Krankenkasse verbunden. In der Regel bist du also auch da pflegeversichert, wo du krankenversichert bist. Dabei gilt ebenfalls, dass Kinder bis 18 Jahre beitragsfrei innerhalb einer Familienversicherung über ein Elternteil mitversichert werden können, falls in der Krankenkasse ein Anspruch auf die Familienversicherung besteht. Nach dem 18. Lebensjahr gelten bezüglich den Beitragszahlungen zur Pflegeversicherung die gleichen Regelungen wie bei den Beitragszahlungen zur Krankenversicherung.

Versicherungen:

 Bei Versicherungen muss man zwischen den Privaten und den Gesetzlichen unterscheiden. Die privaten Versicherungen ( hier: Haftpflicht- und Unfallversicherung) sind freiwillige Leistungsträger. Das heißt hier werden alle Beiträge für die entsprechenden Versicherungen selber getragen. Die gesetzlichen Versicherungen

(hier: Arbeitslosen- und Rentenversicherung) sind die sogenannten Pflichtversicherungen, welche vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. Sobald man also einer regelmäßigen Tätigkeit nachgeht, also zum Beispiel eine Ausbildung absolviert, muss man entsprechende Beiträge in die Versicherungen einbezahlen. Hier bezahlt jedoch die Hälfte der Arbeitgeber und zur Hälte der Arbeitnehmer. Der Anteil des Arbeitnehmers wird hier direkt vom Monatslohn abgezogen.

Beamte, Selbstständige und z.B. Studenten sind von jeglichen Versicherungen ausgenommen (Prinzipiell auch von den Gesetzlichen, Ausnahme hier: die Krankenversicherung bei Studenten). Sie können sich versichern, sind aber nicht dazu verpflichtet. Sobald jedoch etwas passiert und man keine Versicherung(en) abgeschlossen hat, trägt man jegliche Kosten selber.

Minijober (Einkommen bis 450 Euro) sind ebenfalls sowohl von den privaten, als auch von den gesetzlichen Versicherungen ausgenommen.

Beispiel:

 

Die Beitragssätze sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Wenn man z.B. Kinder hat, ist der Beitragssatz meist ein anderer als wenn man keine hat. Deshalb hier nun ein Beispiel, das aber nicht pauschal für alle Personen in gleicher Weise gilt:

 

Nehmen wir an Max Mustermann verdient im Monat 3000.- Brutto. Er hat keine Kinder und ist 20. Er wohnt in Niedersachsen.

Dann muss er davon u.a. 280,50,- an die Rentenkasse zahlen (9,35%, gesamt: 18.7%) und 45,- an die Arbeitslosenversicherung abtreten (1,5%, gesamt: 3%). Die übrigen Anteile übernimmt der Arbeitgeber. Bei den anderen beiden Pflichtversicherungen (Krankenversicherung/Pflegeversicherung) ist das Prinzip das gleiche. Hier liegen die Anteile von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen bei 14,6% bzw. 2,35% (Gesamter Beitragssatz).

Quellen:

http://www.pflichtversicherung.de/index.php, aus dem Internet entnommen am 11.10.2016

https://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung_in_Deutschland, aus dem Internet entnommen am 11.10.2016

https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/system/system.html, aus dem Internet entnommen am 11.10.2016

http://www.123sicher.de/versicherungstipps-fur-abiturienten-%E2%80%93-abi-und-dann/, aus dem Internet entnommen am 11.10.2016

http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/versicherungen-in-der-ausbildung/krankenversicherung.html#496526/tariff/GKV/rechner, aus dem Internet entnommen am 06.11.2016

http://www.sueddeutsche.de/geld/versichert-im-studium-was-studenten-bei-der-krankenversicherung-beachten-sollten-1.1498609, aus dem Internet entnommen am 06.11.2016

https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/system/system.html, aus dem Internet entnommen am 06.11.2016

www.cosmosdirekt.de ( zul. Besucht am 6.11.16)

www.aktien-kaufen-fuer-anfaenger.de ( zul. Besucht am 6.11.16)

www.rente.net ( zul. Besucht am 6.11.16)

www.focus.de ( zul. Besucht am 6.11.16)

Verfasst von Julia Koch und Anika Keding

Pflegeversicherung: 

Die Pflegeversicherung versichert ihre Mitglieder gegen das Risiko pflegebedürftig zu werden. Im Fall der Pflegebedürftigkeit zahlt die Pflegeversicherung an Angehörige oder Pflegedienste, damit der Betroffene versorgt werden kann. Dabei erfolgt die Leistung der Pflegeversicherung nach den Stufen der Pflegebedürftigkeit. Je höher eine betroffene Person in den Pflegestufen eingestuft wird, desto mehr Leistungen erhält die betroffene Person. Diese Leistungen können Geldzahlungen oder Sachleistungen eines Pflegedienstes umfassen.                                                                                                                               Die Pflegeversicherung wird meist mit der Krankenkasse verbunden. In der Regel bist du also auch da pflegeversichert, wo du krankenversichert bist. Dabei gilt ebenfalls, dass Kinder bis 18 Jahre beitragsfrei innerhalb einer Familienversicherung über ein Elternteil mitversichert werden können, falls in der Krankenkasse ein Anspruch auf die Familienversicherung besteht. Nach dem 18. Lebensjahr gelten bezüglich den Beitragszahlungen zur Pflegeversicherung die gleichen Regelungen wie bei den Beitragszahlungen zur Krankenversicherung.

Versicherungen:

 Bei Versicherungen muss man zwischen den Privaten und den Gesetzlichen unterscheiden. Die privaten Versicherungen ( hier: Haftpflicht- und Unfallversicherung) sind freiwillige Leistungsträger. Das heißt hier werden alle Beiträge für die entsprechenden Versicherungen selber getragen. Die gesetzlichen Versicherungen

(hier: Arbeitslosen- und Rentenversicherung) sind die sogenannten Pflichtversicherungen, welche vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. Sobald man also einer regelmäßigen Tätigkeit nachgeht, also zum Beispiel eine Ausbildung absolviert, muss man entsprechende Beiträge in die Versicherungen einbezahlen. Hier bezahlt jedoch die Hälfte der Arbeitgeber und zur Hälte der Arbeitnehmer. Der Anteil des Arbeitnehmers wird hier direkt vom Monatslohn abgezogen.

Beamte, Selbstständige und z.B. Studenten sind von jeglichen Versicherungen ausgenommen (Prinzipiell auch von den Gesetzlichen, Ausnahme hier: die Krankenversicherung bei Studenten). Sie können sich versichern, sind aber nicht dazu verpflichtet. Sobald jedoch etwas passiert und man keine Versicherung(en) abgeschlossen hat, trägt man jegliche Kosten selber.

Minijober (Einkommen bis 450 Euro) sind ebenfalls sowohl von den privaten, als auch von den gesetzlichen Versicherungen ausgenommen.

Private Haftpflichtversicherung:

 

Diese private Versicherung ist für viele Menschen Sinnvoll, da sie alle Schäden abdeckt, die man selber gegenüber einem Dritten verursacht. Wenn man jedoch in der Familie einen Schaden verursacht haftet die Versicherung z.B. nicht. Wenn ein Schadensfall eintritt und man keine Haftpflicht besitzt, haftet man unter Umständen mit seinem ganzen Vermögen (Sparkonten, Vermögen, Gehalt etc.). Diese Zahlungen können sich über Jahre hinziehen, je nachdem wie hoch der verursachte Schaden ist. Minderjährige (bis 18 Jahre) sind im Schadensfall über die Eltern versichert.

 

Private Unfallversicherung:

 

Die Private Unfallversicherung zählt ebenfalls zu den privaten Versicherungen und auch hier werden, wie bei der privaten Haftpflicht, die Beiträge vollständig vom Versicherten getragen. Diese Versicherung ist nur sinnvoll, wenn man im privaten Bereich einem hohen Risiko ausgesetzt ist (z.B. als Skifahrer oder Mountainbiker). Wenn man in Folge eines Unfalls z.B. ein Bein verliert und nicht mehr seinem Beruf nachgehen kann, dann zahlt die Unfallversicherung „unter Umständen“ ein Leben lange Rente ab diesem Zeitpunkt. Wenn nach einem schweren Unfall eine Rehabilitation von Nöten ist und man finanzielle Engpässe durch die berufsunfähige Zeit (Zeit in der man nicht arbeiten konnte und der Lohn ausbleibt) erleidet, dann deckt auch hier die private Unfallversicherung die Zeit durch finanzielle Unterstützung ab. Es gibt für ein beruflich hohes Risiko z.B. die gesetzliche Unfallversicherung, welche für Schäden haftet die während der Arbeit eingetreten sind. Die Beiträge für diese Versicherung trägt auch hier gänzlich der Arbeitgeber.

Gesetzliche Unfallversicherung:

 

Im Gegensatz zur privaten Unfallversicherung, ist diese Versicherung ebenfalls eine Pflichtversicherung, welche vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird.

Hier werden alle Unfallrisiken z.B. auf dem Weg zur Schule, zur Arbeit oder beim Arbeiten selber abgedeckt. Die Beiträge für diese Versicherung zahlt hier jedoch gänzlich der Arbeitgeber bzw. die Schule oder die Universität etc..

 

Arbeitslosenversicherung:

 

Ihre Hauptaufgabe ist es, die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit aufzufangen. Sie überbrückt folglich die Zeit zwischen zwei Beschäftigungen. Die wahrscheinlich bekanntesten Leistungen sind ALG und ALG 2, auch als Hartz  4 bezeichnet. Auch hier werden monatlich Beiträge gezahlt, die zur Hälfte der Arbeitgeber und zur Hälfte der Arbeitnehmer in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt.

 

Rentenversicherung:

 

Ab 67 Jahren (Beginn des Rentenalters) wird durch eine monatlich ausgezahlte Summe der Lebensunterhalt gesichert, welche das ausbleibende Gehalt ersetzt. Die Höhe der Rente hängt vom Renteneintrittsalter und von dem Gesamtbetrag der Einzahlungen in die Rentenkasse ab (Über das ganze Leben gerechnet). Geht man nun z.B. mit 69 in Rente ist der ausgezahlte Betrag meist höher, mit 65 folglich geringer. Da diese Versicherung wie auch die Arbeitslosenversicherung zu den Pflichtversicherungen zählt, teilen sich hier wieder dementsprechend Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge.

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