top of page

Visum

Immer mehr Schüler oder Studenten möchten nach ihrem Abitur bzw. Studium ein Auslandsjahr bzw. Auslandssemester durchführen. Ebenfalls sind Reisen vor allem in die Vereinigten Staaten, Australien oder Südostasien beliebt. Für all diese Aufenthalte in den genannten Beispielen wird ein Visum benötigt. Wie ihr ein Visum beantragen könnt bzw. was ein Visum überhaupt genau ist, erfahrt ihr hier.

Was bedeutet ,,Visum‘‘?
Das Wort ,,Visum‘‘ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie ,,das Gesehene, gesehen‘‘.

 

Was ist ein Visum?
Ein Visum ist eine im Reisepass eingetragene Bestätigung der Botschaft eines fremden Landes, indem ein Visumsantrag auf vielseitige Kriterien (siehe Allgemeines) geprüft wird. Die zuständige Stelle für die Erteilung von Einreisevisa ist zu meist das Konsulat und die Konsularabteilung einer Botschaft des jeweiligen Landes. Die Botschaft des fremden Landes befindet sich meistens in Berlin (ggf. durch Internetrecherche herausfinden, wo sich die Botschaft deines Ziellandes befindet). Das benötigte Visum kann entweder dort persönlich, manchmal aber auch über die Internetseite der Botschaft des Ziellandes erworben werden. Ein Visum gestattet die Einreise, Durchreise oder längere Aufenthalte des Passinhabers im Zielland. Bürger aus allen Ländern der EU können aufgrund guter Beziehungen zu fast allen Staaten der Welt meist visumsfrei einreisen oder ohne große Schwierigkeiten ein Touristenvisum erhalten. Besonderheit im Raum der EU ist dabei, dass visumfrei eingereist werden darf.

 

Zweck der Visumpflicht?
Die Visumpflicht wurde in erster Linie dazu eingeführt, dass keine Personen in das jeweilige Land einreisen können, welche die vom entsprechenden Staat festgesetzten Voraussetzungen (z.B. keine Vorstrafen oder ansteckende Krankheiten) nicht erfüllen. Hierbei wird die Zulässigkeit des Grenzüberschritts in einem Verwaltungsverfahren genauestens geprüft. Ebenfalls sollen illegale Einreisen gestoppt werden. Letztendlich sollte man nicht vernachlässigen, dass der Staat des Ziellandes ebenfalls viele Gelder durch die Visa bekommt. Hierbei wird die Zulässigkeit des Grenzüberschritts in einem Verwaltungsverfahren genauestens geprüft.

 

Allgemeines:
Um ein Visum zu erhalten, sind meist folgende Aspekte zu erläutern bzw. vorzulegen:
- Zweck der Reise / des Aufenthalts
- Finanzierung des Aufenthalts einschließlich eines anerkannten Krankenversicherungsschutzes
- Bereitschaft und Möglichkeit zur Rückkehr ins Herkunftsland
- Aktuelles Passbild
- Ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular
- Reisepass (muss für Reisezeit hinaus gültig sein)
- Bestätigung über Arbeitsverhältnis (nur bei längerem Visum, nicht notwendig bei einem Touristenvisum)
- Nachweis der Zahlung der Konsulatsgebühren (30-330 Euro je nach Dauer und Zweck des Aufenthalts)

 

Folgende Dokumente, die zum Nachweis vom Zielland gefordert werden:
- Gehaltsnachweis (finanzielle Lage) nur nachweisbar bei Beantragung eines längeren Visums
- Verpflichtungserklärung (z.B. bei der Übernahme Sozialhilfekosten oder Kosten einer Abschiebung)
- Nachweis von Berufsuntätigkeit (mit Ausnahme von Geschäftstreffen bei kurzfristigem Visum)

 

Formen des Visums:
- In den meisten Fällen wird ein Einreisevisum benötigt, um in ein fremdes Land einzureisen
- Manche Staaten (z.B. Russland, Weißrussland) verlangen jedoch auch ein Ausreisevisum, oder ein Durchreisevisum für Reisen innerhalb des Landes
- Ein Flughafentransitvisum wird benötigt, wenn internationale Transitzonen (Transitzonen sind Bereiche, an denen man an einem internationalen Flughafen auf der Durchreise in ein anders Flugzeug steigt. Somit betritt man das Land nicht wirklich und ist daher keiner Pass- und Zollkontrolle ausgesetzt.) eines oder mehrerer Flughafen durchreist werden
- Ein Visum kann neben Erlaubnis zum Grenzüberschritt zugleich auch Aufenthaltserlaubnis sein

 

Aufbau eines Visums:
Kopf : ,,Visum‘‘ in Landessprache und Dokumentennummer
1. Staaten bzw. Staat der das Visum ausstellt (z.B. Schengener Staaten)
2. Rahmengültigkeit (,,von… bis… gültig‘‘)
3. Visumtyp (z.B. kurzfristig), Anzahl der Einreisen, maximale Gesamtaufenthaltsdauer
4. Ausstellungsort
5. Ausstellungsdatum
6. Anmerkungen (z.B. Aufenthaltszweck)
Außerdem enthält das Visum zwei Codierzeilen in OCR-B Schriftart, wo Daten, wie z.B. Dokumentenart, Visumkategorie, Ausstellerstaat, Adresse des Passinhabers, Geburtsdatum, Geschlecht, Visumnummer, etc. verschlüsselt sind.

 

Visumveraussetzungen für beliebte Zielländer von Abiturienten und Studenten:
 

Australien:
- Man kann ein zeitlich unbegrenztes Visum (,,permanent visum‘‘), oder ein zeitlich beschränktes Visum (,,temporary visum‘‘) bei der australischen Botschaft erwerben. Die Adresse der australischen Botschaft lautet: Wallstr. 76-79 in 10179 Berlin. Die E-Mail-Adresse lautet: http://germany.embassy.gov.au/
- Für touristische und geschäftliche Zwecke der Staatsangehörigen der EU reicht das ,,Electronic Travel Authority‘‘- Visum, dies ist im Internet auf der Seite der australischen Botschaft (siehe oben) innerhalb von 30 Sekunden erwerbbar

 

USA:
- Das Visum ist erwerbbar bei der amerikanischen Botschaft. Die Adresse der amerikanischen Botschaft lautet: Clayallee 170 in 10179 Berlin. Die E-Mail-Adresse lautet: http://amerikanische.botschaft-berlin.net/
- Visa werden nach Vielzahl von Kategorien (z.B. Verwandtschaftsgrad mit US-Bürgern, Lebenssituation, Einreisegrund, etc.) unterschieden. Dies kann die Beantragung vereinfachen bzw. erschweren.
- Es gibt Einreisevoraussetzungen:
1. genaue Prüfung, welche Taten schon begannen wurden (dies dient zur Sicherheit, damit eine Einreise von z.B. Schwerverbrechern verhindert werden kann )
2. APIS-Daten ( Advance passenger Information System= automatisiertes System zum Versenden personenbezogener Daten (Name, Geburtsdatum, Nationalität, Geschlecht etc.) an den Staat, welche für die Ein- und Ausreise verlangt werden) müssen via Fluggesellschaft an die US-Behörden übermittelt werden
3. Neben Daten im Reisepass muss der Hauptwohnsitz, sowie die Anschrift der 1. Übernachtung in den USA vermerkt werden, damit z.B. bei nachfolgenden Komplikationen schneller Kontakt bzw. Kontrolle ermöglicht werden kann .
- ,,Permanent resident card‘‘ (Green Card) stellt unbefristete Aufenthaltserlaubnis dar, die dauerhaft mitzuführen ist und die Funktion des Visums erfüllt

Quellen:

1. http://www.visumusa.net/ , Stand: 10.11.20162. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen_node.html , Stand: 10.11.20163. https://de.wikipedia.org/wiki/Visum , Stand: 10.11.20164. http://germany.embassy.gov.au/ , Stand: 08.11.20165. http://amerikanische.botschaft-berlin.net/ , Stand: 08.11.20166. Gespräch am 09.11.2016 mit meiner Tante Ulrike Eggelmeyer, welche selbst längere Zeit auf Grund eines Auslandsemesters in Australien war.

Verfasst von Franziska Burdiek

bottom of page